Was ist die ICH Q2(R1) Richtlinie?

Geschrieben von Anindya Ghosh Roy Veröffentlicht in Methodenvalidierung

Die Richtlinie mit dem Titel „Validation of Analytical Procedures: Text and Methodology (ICH Q2(R1))“ wurde von der Internationalen Konferenz zur Harmonisierung der technischen Anforderungen für die Registrierung von Humanarzneimitteln (ICH) veröffentlicht. Sie enthält Validierungsparameter für eine Vielzahl analytischer Methoden und wurde zum Zwecke der Harmonisierung (also der Angleichung der Anforderungen) beim Zulassungsverfahren von Arzneimitteln für verschiedene Märkte herausgegeben. Die drei an dieser Harmonisierung beteiligten Parteien sind die USA, die EU und Japan. Es gibt eine ganze Reihe weiterer ICH-Richtlinien, die in 4 Hauptgruppen eingeteilt sind:

  1. Qualitätsrichtlinien (z.B. GMP, pharmazeutische Entwicklung, analytische Validierung usw.)
  2. Sicherheitsrichtlinien (z.B. Toxizitätsstudien)
  3. Wirksamkeitsrichtlinien (z.B. Pharmakovigilanz, Berichte über klinische Studien, GCP usw.)
  4. Multidisziplinäre Richtlinien (z.B. elektronische Standards, Gentherapie usw.).

Hier begegnen uns wieder die pharmazeutischen Grundbegriffe des Arzneimittelgesetzes (AMG): Qualität, Unbedenklichkeit und Wirksamkeit (AMG §1).

Diese Richtlinien sollen mögliche Unterschiede beim Zulassungsverfahren von Arzneimitteln bei unterschiedlichen Behörden überbrücken, welche die Qualität des Arzneimittels beeinflussen könnten. In anderen Worten: Sie sollen die gleiche Qualität des Arzneimittels gewährleisten, unabhängig davon, in welchem Land das Medikament auf den Markt gebracht werden soll. Außerdem sollen sie den Behörden helfen, die gleichen Dokumente in guter Qualität bei der Einreichung der Zulassungsunterlagen zu erhalten. Dies soll das Zulassungsverfahren erleichtern, da den Antragstellern alle erforderlichen Informationen bekannt sind. Obwohl die USA ein Teil der dreigliedrigen ICH sind, werden von der eigenen Behörde, der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) zusätzliche Richtlinien veröffentlicht. Diese müssen im Falle eines Vertriebs von Arzneimitteln in den USA ebenfalls berücksichtigt werden.

Wie eingangs erwähnt, ist die ICH Q2(R1) Richtlinie Bestandteil der ICH-Qualitätsrichtlinien und beschreibt die Anforderungen an die Validierung von Analysemethoden. Diese Richtlinie bezieht sich auf drei Hauptkategorien analytischer Methoden:

  1. Identifizierungsmethoden
  2. Quantitative und Limit-Tests / Grenzprüfungen zur Bestimmung des Gehalts an Verunreinigungen
  3. Quantitative Tests des aktiven Wirkstoffs oder anderer Komponenten sowie Assays zum Nachweis der Wirksamkeit.

Von den Arzneibuchmethoden abgesehen, welche für ihren Einsatz im Labor zuvor eine Verifizierung durchlaufen müssen, sollen die oben aufgeführten zu validierenden Testmethoden die Qualität (z.B. durch Identifizierung des Wirkstoffs), die Sicherheit (durch den Nachweis von Verunreinigungen in Konzentrationen unterhalb zu akzeptierender Grenzwerte) und die Wirksamkeit (durch Nachweis des angegebenen Wirkstoffgehalts und dessen Aktivität) demonstrieren. Für jede Methode muss ihre Eignung zur Analyse des entsprechenden Arzneimittelwirkstoffs bzw. des Fertigarzneimittels gezeigt werden. Die für die Validierung gemäß ICH Q2(R1) erforderlichen Parameter sind Spezifität, Linearität, Richtigkeit, Präzision, Nachweis- sowie Bestimmungsgrenze, Arbeitsbereich und Robustheit. Da nicht alle Parameter für jede Methodenkategorie erforderlich sind, ist es sehr wichtig, die Kategorie der zu validierenden analytischen Methode zu kennen, um ihre beabsichtigte Verwendung mit Hilfe der Validierung nachzuweisen und die dafür geforderten Parameter zu berücksichtigen.

Die ICH Q2(R1) Methodenvalidierungsrichtlinie ermöglicht ein Verständnis für die Anwendung aber auch für die Grenzen der Testmethode. Während der Methodenentwicklung selber ist noch keine Validierung erforderlich, aber die Prinzipien, die in der ICH Q2(R1) aufgeführt sind, sollten bereits im Hinterkopf behalten werden, da nach dem Abschluss der Methodenentwicklung deren Validierung ansteht. Wenn die Methodenvalidierung nicht oder in unzureichender Weise durchgeführt wurde, kann davon ausgegangen werden, dass die Methode keine zuverlässigen Ergebnisse liefert und von den Behörden nicht für die anstehenden Freigabe- und Stabilitätsprüfungen von Arzneimitteln akzeptiert wird.

Ein Update der ICH Q2(R1) Richtlinie ist geplant.