Die Methodenkategorien der ICH Q2(R1)

Geschrieben von Anindya Ghosh Roy Veröffentlicht in Methodenvalidierung

Die ICH Q2(R1) Richtlinie "Validierung analytischer Verfahren: Text und Methodik" ist die wichtigste Leitlinie für die analytische Methodenvalidierung. Gemäß GMP muss jede Methode, die für die Freigabe- und / oder Stabilitätsprüfung von Arzneimitteln in einem Qualitätskontrolllabor eines pharmazeutischen Unternehmens verwendet wird, validiert oder im Falle von Arzneibuchmethoden verifiziert werden, bevor sie für die Routineanalyse verwendet werden darf. Validierung und Verifizierung sind der Nachweis dafür, dass die Methode für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Für die Methoden, die in keiner Pharmakopöe erwähnt sind, da sie selbst entwickelte, sogenannte „in-house“-Analysemethoden sind, gibt die ICH-Richtlinie Auskunft über die für die Validierung anzuwendenden Parameter, die sich je nach Typ der Methode unterscheiden können.

Daher werden die analytischen Methoden in 3 Haupttypen (Identifizierungsmethoden, Reinheitstests und Assays) eingeteilt. Diese Unterteilung spiegelt sich auch in der Definition der pharmazeutischen Qualität im Arzneimittelgesetzt (AMG) in §4 wider: „Qualität ist die Beschaffenheit eines Arzneimittels, die nach Identität, Gehalt, Reinheit, sonstigen chemischen, physikalischen, biologischen Eigenschaften oder durch das Herstellungsverfahren bestimmt wird.“. Vereinfacht ausgedrückt, beantwortet sie folgende Fragen:

  • Ist das enthalten, was angegeben ist? (--> Identität)
  • Ist nur das enthalten, was angegeben ist? (--> Reinheit)
  • Ist so viel enthalten, wie angegeben ist? (--> Gehalt)

 

1. Identifizierungsmethoden

Wie der Name schon sagt, werden Identifizierungstests durchgeführt, um die Identität eines Analyten in einer gegebenen Probe zu charakterisieren. Es ist eine behördliche Anforderung nachzuweisen, dass in dem Arzneimittel, das Sie verkaufen wollen, auch tatsächlich der Wirkstoff drin ist, dessen Funktion die Heilung ausüben soll. Dies wird oft dadurch erreicht, dass die Eigenschaft eines Analyten mit der eines Referenzstandards verglichen wird. Für Identifizierungstests ist die Spezifität (manchmal auch als "Selektivität" bezeichnet, obwohl sie anders definiert ist, siehe unser Blogartikel zu diesem Thema) wichtig. Der Parameter "Spezifität" erfordert im Wesentlichen von der Methode, den interessierenden Analyten von strukturell ähnlichen Molekülen unterscheiden zu können.

Ein Beispiel für eine Identifizierungsmethode ist eine kapillarisoelektrische Fokussierung (cIEF) zur Identifizierung einer bekannten monoklonalen Antikörper-Ladungsvariante in einem Pool anderer Ladungsvarianten. Andere Beispiele sind z.B. Peptid-Mapping, bei welchem Sie ein spezifisches Spaltungsmuster erhalten, das nur zu Ihrem interessierenden Protein passt oder ein mittlerweile ein wenig in die Jahre gekommener Western-Blot, bei dem spezifische Antikörper verwendet werden, die ausschließlich in der Lage sind, an das Zielprotein zu binden. Moderner, wenn auch dem gleichen Prinzip folgend, ist da eine Immunfluoreszenzbestimmung zum Nachweis der Identität von viralen Lebendimpfstoffen. Und wo wir gerade bei viralen Impfstoffen sind, also bei Arzneimitteln, welche Nukleinsäuren enthalten, bietet sich auch eine PCR als Identitätsmethode an, da spezifische Primer dafür sorgen, dass nur eine ganz bestimmte, für dieses Virus typische Gensequenz vervielfältigt wird.

Wesentlich einfachere Methoden für die Identifizierung kommen natürlich in einer Apotheke zum Einsatz, weswegen im europäischen Arzneibuch (Ph. Eur.) für die meisten Wirkstoffe auch einfache Identifizierungsmethoden wie z.B. Farbreaktionen angegeben sind.

 

2. Methoden zur Bestimmung von Verunreinigungen (Reinheitstests)

Die Methoden zur Bestimmung von Verunreinigungen werden durchgeführt, um das Reinheitsprofil der Probe genau zu definieren und damit zu zeigen, dass alle im Medikament vorkommenden Verunreinigungen unterhalb akzeptabler Grenzwerte liegen. Also als Beweis der Unbedenklichkeit für den Patienten. Alle Medikamente müssen so sicher (= „sauber“) wie möglich sein. Es versteht sich von selbst, dass vorab geklärt werden muss, welche Verunreinigungen / Abbauprodukte zu erwarten sind und welches Analysenverfahren zur spezifischen Erfassung dieser Stoffe neben den anderen Inhaltsstoffen geeignet ist (wie dies auch im Aide-mémoire AiM 07123101 der ZLG erwähnt wird). Gemäß den Anforderungen kann das dafür einzusetzende Verfahren entweder eine quantitative Methode oder ein Limit-Test (wird auch als Grenzprüfung bezeichnet) sein. In beiden Fällen sollte es die Reinheit des Analyten in der Probe widerspiegeln. Für quantitative Tests sind mehr Validierungsparameter erforderlich als für Limit-Tests. Wenn Sie eine quantitative Methode anwenden, erhalten Sie ein Ergebnis mit einem "echten", skalierbaren Wert und Sie wissen genau, welche Menge des untersuchten Stoffes sich in der Probe befindet (wie in diesem Beispiel). Wenn Sie einen Limit-Test anwenden, erhalten Sie nur ein qualitatives Ergebnis wie "Nichts ist zu sehen", falls die Konzentration der Verunreinigung noch unter dem Grenzwert liegt oder "Etwas ist drin" bei einer Konzentration über dem Grenzwert, aber Sie kennen die genaue Menge nicht. Kolori- / photometrische Methoden, bei der es nach Überschreiten eines Grenzwerts zu einem Farbumschlag kommt, sind Beispiele für Limit-Tests. Ein anderes Beispiel ist die in dieser Publikation beschriebene HPLC/MS-Methode zum Nachweis toxischer Verbindungen in der Probe. Limit-Tests detektieren oft auftretende Verunreinigungen, die nur in geringen Konzentrationen tolerierbar, aber unvermeidbar sind, wie z.B. Stoffe, für die es auch in der Gefahrstoffverordnung Grenzwerte gibt. Im europäischen Arzneibuch (Ph. Eur.) gibt es Grenzprüfungen für z.B. Methanol, Formaldehyd und Arsen.

 

3. Assays

Assays werden üblicherweise zur Quantifizierung des Analyten in einer Probe durchgeführt. Sie adressieren entweder den Gehalt (content) des Analyten oder dessen Wirksamkeit / Aktivität (potency). Für beide Aspekte fordern die Behörden entsprechende Methoden. Dies liegt an der Tatsache, dass nachgewiesen werden muss, dass einerseits die angegebene Menge des Wirkstoffs tatsächlich im Medikament vorliegt und dass andererseits dieser auch wirklich "aktiv" ist. Mit anderen Worten, Assays messen entweder, wie viel des Analyten (also des Wirkstoffs) in der Probe vorhanden ist, oder überprüfen seine Wirksamkeit.

So sind z.B. eine photometrische Methode zur Bestimmung von Fluvastatin-Natrium oder eine Dünnschichtchromatografie-Methode zur Bestimmung von Clobetasolpropionat in topischen Lösungen Beispiele für Gehaltsbestimmungen. Im Falle von Arzneimitteln auf Proteinbasis wird der Gehalt oft durch eine einfache photometrische UV280 Messung bestimmt. Ein Verfahren, das die Aktivität eines Enzyms wie beispielsweise des Gewebeplasminogenaktivators (tPA) mittels Clot-Lyse-Assay bestimmt, ist ein Beispiel für einen Wirksamkeitstest. Für Medikamente wie Antikörper, die zur Behandlung von Krebs eingesetzt werden und deren Wirkung auf der Induktion des Zelltods der Tumorzelle nach deren Bindung an spezifische Zellrezeptoren beruht, werden spezielle Zellkulturassays (Bioassays) zum Nachweis der Wirksamkeit verwendet.

Manchmal lassen sich Gehalt und Wirksamkeit jedoch nicht so einfach unterscheiden. Dies ist z.B. bei Lebendimpfstoffen der Fall. So kann bei viralen Lebendimpfstoffen (wie z.B. gegen Rotaviren) die Bestimmung der Menge an infektiösen Viruspartikeln im Vial mit Hilfe einer PFU-Virustitration erfolgen oder bei bakteriellen Lebendimpfstoffen (wie z.B. gegen Tuberkulose-Bakterien) mittels Keimzahlbestimmung. Das klingt ganz klar nach Gehaltsbestimmungen. Da jedoch die Wirksamkeit von der Anzahl der vorhandenen Viren bzw. Bakterien abhängt und die Dosis zuvor in klinischen Studien ermittelt wurde, zeigen die entstandenen viralen Plaques bzw. die gewachsenen Kolonien nicht nur die Menge (= Gehalt) an, sondern durch ihre „Lebendigkeit“ auch die Wirksamkeit des Impfstoffs.

Vielleicht hat sich der ein oder andere schon gefragt, warum es bei Gehaltsbestimmungen auch Angaben über 100% gibt. Ein Gehalt kann doch nicht größer als 100% sein? Natürlich nicht wirklich, aber auch die beste Analysemethode kann nicht so spezifisch sein, dass sie ausschließlich den zu erfassenden Analyten detektiert. Es werden immer zwangsweise auch solche Verunreinigungen miterfasst, die in gleicher Weise reagieren können. Daher ist es wichtig, die Verunreinigungen ebenfalls (mit einer anderen Methode) zu quantifizieren.

 

Zusammengefasst dienen diese Prüfungen dazu, die pharmazeutische Qualität durch die Prüfung auf

  • produktspezifische (physikochemische) Charakteristika (--> Identität)
  • Abbau- und Nebenprodukte bzw. sonstige Verunreinigungen (--> Reinheit) und
  • die vorhandene Wirkstoffmenge (--> Gehalt)

zu gewährleisten.