Was sagt uns eigentlich das ZLG Aide-mémoire 07123101 „Inspektion von analytischer Validierung und Methodentransfer“?

Geschrieben von Dr. Janet Thode Veröffentlicht in Methodenvalidierung

Sie leiten in Deutschland ein QC-Labor in der pharmazeutischen Industrie oder ein Lohnlabor und bei Ihnen steht die nächste Inspektion durch das Regierungspräsidium an? Dann lohnt sich eventuell auch ein Blick in das Aide mémoire AiM 07123101 „Inspektion von analytischer Validierung und Methodentransfer“, welches von der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) im Jahre 2017 herausgegeben wurde.

In diesem Blogbeitrag wollen wir einen kurzen Abriss geben, was uns diese ZLG-Inspektionsrichtline im Hinblick auf Methodenvalidierung und Methodentransfer vorgibt. 

 

Informationen zur Methodenvalidierung

Es wird erwartet, dass die einschlägigen regulatorischen Vorgabedokumente wie die entsprechenden Abschnitte des EU-GMP-Leitfadens und seiner relevanten Anhänge, die ICH Q2(1) sowie die ICH Guidelines zu Stabilitätsuntersuchungen und Verunreinigungen, das Kapitel 1.1 des europäischen Arzneibuchs (Ph. Eur.) sowie gegebenenfalls der von der WHO publizierte Anhang 7 des TRS 961 im Zuge von Methodenvalidierungen bzw. bei Methodentransfers berücksichtigt werden.

Nebst allgemeinen Anforderungen mit Hinweisen zur Verifizierung von Arzneibuchmethoden, zum Geltungsbereich, speziellen Aspekten mikrobiologischer Methoden, zu Methodenänderungen und Änderungskontrolle sowie Systemeignungstests chromatografischer Methoden wird besonderes Augenmerk auch auf den Probenzug und die Probenaufbereitung gelegt, insbesondere falls dieser in Drittländern erfolgt. Es werden detaillierte Infos zum Inhalt einer Arbeitsanweisung zum Musterzug gegeben, so dass sicherlich damit gerechnet werden dürfte, dass sich eine solche mal während einer Inspektion näher angeschaut werden dürfte…

Im Abschnitt zum Validierungsumfang wird auf die notwendigen Validierungsparameter / analytischen Kenngrößen von Methodenvalidierungen eingegangen. Dieser Abschnitt orientiert sich stark an den Vorgaben der ICH Q2(R1) und stellt damit sicherlich für den einen oder anderen deutschsprachigen Analysten eine zusätzliche, vereinfachte Orientierungshilfe dar. Interessant sind in dem Zusammenhang auch die Informationen, die nicht in der ICH Q2(R1) enthalten sind, wie beispielsweise die Angaben zur relativen Standardabweichung (RSD) für die Präzision chromatografischer Methoden mit entsprechender Quellenangabe, zu erwartende Wiederfindungsraten oder die Vorgabe zum statistischen Test zur Überprüfung der Richtigkeit mit Hilfe einer zweiten unabhängigen Prüfmethode. Sehr hilfreich für das grundsätzliche Verständnis im Bereich Methodenvalidierung sind sicherlich auch die Definitionen der analytischen Kenngrößen, die in einem eigenen Anhang erläutert werden.

Detailliert sind auch die Vorgaben, welche Inhalte ein Methodenvalidierungsplan und -bericht erhalten sollte. Dies sind sicherlich Punkte, die im Zuge einer Inspektion gerne abgeprüft werden…

 

Informationen zu Methodentransfers

Hinsichtlich Methodentransfers gibt das Aide-mémoire AiM 07123101 vor, dass erforderliche Validierungstätigkeiten risikobasiert evaluiert werden sollten, wobei u.a. die Robustheit der Analysenmethode, die Qualifikation der Analysten am neuen Standort oder auch das Vorhandensein vergleichbarer Qualitätsmanagementsysteme zu berücksichtigen sind. Ein ausführlicher Abschnitt widmet sich den bei einem Methodentransfer erforderlichen Dokumenten, wozu u.a. die in den Zulassungsunterlagen beschriebene Prüfmethode sowie deren Validierung, die entsprechenden Prüfanweisungen, aber auch eine SOP zum Methodentransfer mit konkreten Angaben zählen. Gerade diese konkreten, gut verständlichen Vorgaben sind sicherlich von Vorteil für all jene, die gerade eine Methodentransfer-SOP erstellen… Auch der letzte Abschnitt beschäftigt sich mit der im Rahmen des Methodentransfers anzufertigen Dokumentation wie beispielsweise dem Transferplan und -bericht, den entsprechenden Risikoanalysen, ggf. Qualifizierungs- und Validierungsplänen und -berichten sowie eventuell erforderlichen Änderungsanträgen.

 

Zusammenfassend kann ich sagen, dass ich persönlich angenehm überrascht war von der Detailtiefe und Verständlichkeit der gemachten Vorgaben und gespannt bin, wie die nächste Version dieses Aide-mémoire die neue Methodenvalidierungs-Richtlinie ICH Q2(R2) konkretisieren wird…