Was ist ein CAPA-Prozess?
CAPA ist eine Abkürzung für „Corrective and Preventive Action“, also übersetzt eine Korrektur- und Vorbeugemaßnahme. Erstmals eingeführt wurde der CAPA-Prozess 2006 durch die FDA (Food and Drug Administration) in den USA im Rahmen der herausgegebenen Quality Systems Guidance, welche später die Grundlage der für den pharmazeutischen Bereich relevanten ICH-Guideline Q10 bildete. Die ICH-Guideline Q10 ist inzwischen auch in den Teil 3 des EU-GMP-Leitfaden aufgenommen worden, was die Umsetzung des CAPA-Prozesses im Pharma-Umfeld hervorhebt.
Im Bereich der Medizinprodukte sind in der ISO 13485 die Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen getrennt voneinander behandelt (Kapitel 8.5.2: „Korrekturmaßnahmen“ und Kapitel 8.5.3: „Vorbeugungsmaßnahmen“). Daher wird in der Norm der CAPA-Prozess als solcher nicht explizit genannt, vielmehr wird er hier unterteilt in die separaten Prozesse CA („Corrective Action“) und PA („Preventive Action“). Normativ gefordert sind die Dokumentation und Bewertung dieser Verbesserungs- und Vorbeugungsmaßnahmen. Daher bietet sich hier die Umsetzung eines CAPA-Prozesses an, der diese beiden separaten Prozesse miteinander vereint.
Angewendet wird ein CAPA-Prozess, um mit aufgetretenen Abweichungen oder Fehlern umzugehen (Korrektur) und zukünftige Abweichungen und Fehler zu vermeiden (Vorbeugung). Hierbei ist zwischen dem Begriffen „Korrektur“ und „Vorbeugung“ zu unterscheiden:
- Eine Korrekturmaßnahme bezieht sich immer auf einen bereits aufgetretenen Fehler.
- Vorbeugungsmaßnahmen sind dagegen ausschließlich solche, die ergriffen werden, bevor eine Abweichung überhaupt auftreten kann (beispielsweise eine ausreichende Kennzeichnung zur produktbezogenen Bedienung oder die Warnschilder in obiger Abbildung).
Die hierfür benötigte Analyse potenzieller Fehler, Abweichungen und deren Folgen kann im Zuge einer Risikobewertung durchgeführt werden.
Auftretende Fehler oder Abweichungen können zum Beispiel aus den Bewertungen des Managementsystems beim internen Audit und aus Kundenrückmeldungen hervorgehen oder, für Unternehmen der Medizintechnik oder Pharmaindustrie der gravierendste Fall, durch sicherheitsrelevante Zwischenfälle (beispielsweise ausgelöst durch fehlerhafte Ware durch unzureichende Kontrollen in der Produktion). Ein durch auftretende Abweichungen oder Fehler eingeleiteter CAPA-Prozess fängt daher in jedem Fall mit den sofort durchzuführenden Aktionen und Korrekturen an, um weitere Auswirkungen in Grenzen zu halten. Dies kann je nach Schweregrad zum Beispiel im schwersten Falle ein sofortiger Produktions- und Vertriebsstopp sein.
Der eigentliche CAPA-Prozess beginnt im Anschluss an die Sofortmaßnamen und kann in seiner Durchführung mit dem PDCA (Plan-Do-Check-Act) -Zyklus verglichen werden: Begonnen wird mit einer detaillierten Fehlerbeschreibung, wobei das Problem genau bewertet und dokumentiert wird. Dieser Schritt kann mit der Planungsphase des PDCA-Zyklus gleichgestellt werden. Anschließend werden nach Durchführung einer Fehlerursachenanalyse die notwendigen Korrekturmaßnahmen festgelegt. Diese können zum Beispiel eine Änderung im Produktionsprozess sein oder ein Austausch einer zur Vollendung des Produkts wichtigen Komponente. Es werden auch vorbeugende Maßnahmen ergriffen, um diesen Fehler in Zukunft zu vermeiden. Hierbei handelt es sich streng genommen auch um Korrekturmaßnahmen (reine Vorbeugemaßnahmen sind per Definition nur solche, die vor Auftreten eines Fehlers wahrgenommen werden). Die festgelegten Maßnahmen werden nach ihrer Verifizierung und Validierung entsprechend umgesetzt (vgl. „Do“-Phase des PDCA-Zyklus). Am Ende wird die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft (Wirksamkeitsprüfung) und der Erfolg entsprechend bewertet.
In einer mit der „Act“-Phase zu vergleichenden Phase wird begründet, ob und warum der CAPA-Prozess erfolgreich war (siehe nachfolgende Abbildung).
Ist der CAPA-Prozess nicht oder nur zum Teil erfolgreich gewesen, muss ein weiterer CAPA-Prozess eingeleitet werden. Ein erfolgreich durchgeführter CAPA-Prozess kann unter Umständen eine erneute Bewertung oder Ergänzung der Risikoanalyse zur Folge haben.