Akzeptanzkriterien komparativer Methodentransfers

 

Bezüglich des Stichprobenumfangs (= Anzahl der Bestimmungen sowie Anzahl der Proben) gibt es keine Vorgaben. Gemäß USP <1224> ist eine einzelne Charge ausreichend und in der WHO Guideline 961, Annex 7 finden sich weitere Empfehlungen. Wichtig ist es, einen Stichprobenumfang zu wählen, mit welchem verlässliche Ergebnisse erzielt werden können.

Bei einem komparativen Transfer muss die Äquivalenz der Ergebnisse der beiden Labore gezeigt werden. Für die Definition der dafür erforderlichen Akzeptanzkriterien existieren unterschiedliche Strategien und statistische Tools. So können z.B. absolute Werte verglichen, eine prozentuale Abweichung der Mittelwerte oder eine relative Standardabweichung (RSD) ermittelt, Signifikanztests (t- & F-Test) herangezogen oder Äquivalenztests gemäß USP <1010> durchgeführt werden.

Die Entscheidung, wie die Akzeptanzkriterien zu setzen sind, beruht dabei auf der Komplexität der Methode. Dabei ist die zu Beginn in der Planungsphase durchzuführende Risikoanalyse hilfreich. Bei weniger komplexen Methoden, bei der die Streuung gut abschätzbar ist, kann es ausreichend sein, die Mittelwerte der Ergebnisse mit den Grenzwerten der Spezifikation (= absolute Limits) zu vergleichen. Zur Abschätzung der Streuung können die bisherigen Validierungen der Donor Site (DS) sowie die Ergebnisse aus den familarization trials oder auch Erfahrungen mit ähnlichen Methoden eine Orientierungshilfe sein.

Bei komplexen Methoden, wenn die Streuung bei der Durchführung nicht bekannt ist oder nicht gut genug eingeschätzt werden kann, werden Äquivalenztests in einem Position Paper verschiedener pharmazeutischer Firmen empfohlen.